Fördermöglichkeiten

Bildungsurlaub

Arbeitnehmer*innen haben Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr beziehungsweise zehn Tage in zwei Jahren, diese können so zusammen gefasst werden.

Für welche Schulungen kann ich Bildungsurlaub beantragen?

Für berufliche und politische Weiterbildung sowie Qualifizierung zur Wahrnehmung eines Ehrenamts. Es handelt sich um Kompetenzen, die Berufstätige neu erwerben oder auffrischen müssen, um "up to date" zu bleiben. So fördert der Staat die Initiative von Arbeitnehmer*innen zum lebenslangen Lernen.

Für Auszubildende gilt: es werden nur politische Weiterbildung und Weiterbildungen zur Ausübung eines Ehrenamtes gefördert.

Ein länderübergreifendes Gesetz zum Recht auf Bildungsurlaub gibt es zwar nicht, es wird auf Länderebene geregelt. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf Bildungsurlaub.  Der Arbeitgeber muss Ihnen also bezahlten Urlaub gewähren, der nicht auf Ihre normalen Urlaubstage angerechnet werden.

Wer kann Bildungsurlaub beantragen?

Berechtigt sind Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt ist. Allerdings gilt der Rechtsanspruch nur dann, wenn der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat.

Die Weiterbildungsmaßnahme muss vom entsprechenden Bundesland als solche anerkannt sein.

Derzeit liegen uns die Genehmigungen für Thüringen und das Saarland vor.

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter.

Finanzamt

Die entstandenen Kosten für den Besuch von Seminaren, die der beruflichen Fortbildung dienen, können als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben steuermindernd abgesetzt werden. Dazu gehören Lehrgangskosten,  Lehrmittel, Prüfungsgebühren und auch Fahrtkosten. Ihr Steuerberater oder das Finanzamt beraten Sie gern.

Arbeitgeber

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Ihre Fortbildung unterstützt wird, wenn Sie diese beruflich nutzen können.